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Impressum

Nelly & Rainer Pröhl
Ferienwohnung MOMAI1891
Hartmannstrasse 51
67487 Maikammer
Telefon: 0151 – 42029184
E-Mail: kontakt@momai.one

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE342681536

Redaktionell verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV

Rainer Pröhl, Anschrift siehe oben

Alternative Streitbeilegung und OS-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Urheberrechtlicher Hinweis

Diese Website ist durch das Urheberrecht geschützt. Das Copyright für den Inhalt und den Bildern der Seite liegen bei Nelly & Rainer Pröhl.

Konzeption, Gestaltung

Nelly & Rainer Pröhl

Programmierung:

Yootheme

Bilder:

Nelly & Rainer Pröhl, Stephan Lindloff

Regeln

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse/Hof erlaubt.

(4) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das waschen beim Vermieter möglich, pro Waschmaschine 5,00 Euro inkl. Waschmittel. Das trocknen der Wäsche oder Badesachen / Handtücher erfolgt mittels eines Wäschetrockners.

(5) Unser hauseigenen Parkplatz bietet einen PKW-Stellplatz. Weitere Fahrzeuge können auf naheliegenden, öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


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